Das BMKÖS fördert mit den "Startstipendien Filmkunst" den künstlerischen Nachwuchs im Bereich Filmkunst aus. Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung von Künstler:innen am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn dar und unterstützen dabei, die künstlerische Entwicklung und Professionalisierung von Regisseur:innen bzw. Drehbuchautor:innen voranzutreiben und ihnen den Einstieg in Filmbranche und Kunstbetrieb zu erleichtern.
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Dotierung: Es werden bis zu 6 Stipendien mit einer Laufzeit von 6 Monaten zu je € 8.400 vergeben. Alleinerzieher:innen erhalten monatlich € 200 mehr.
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Vergabe: Fachjury
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Anträge müssen rechtzeitig eingereicht werden.
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Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt seit mindestens drei Jahren in Österreich haben (per Meldezettel nachzuweisen).
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Voraussetzung ist der Abschluss einer künstlerischen Grundausbildung.
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Alleinerzieher:innen, denen ein Stipendium zugesprochen wird, erhalten monatlich einen um den Betrag von EUR 200 erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn der/die Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.
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Bewerber:innen müssen nach dem 31.12.1986 geboren worden sein. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit Betreuungs - und/oder Pflegepflichten oder aus gesundheitlichen Gründen verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt höchstens fünf Jahre.
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Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Personen, denen bereits ein Staats -, Start- oder Auslandsstipendium (egal welcher Sparte) zuerkannt wurde oder die in diesem Zeitraum bereits ein anderes Stipendium des Bundes antreten bzw. angetreten haben. Es ist nicht möglich, zwei Stipendien zeitgleich zu konsumieren.
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Bereits vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport geförderte oder eingereichte Projekte können nicht berücksichtigt werden.
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Beschreibung des geplanten Filmvorhabens: Zu beschreiben ist ein Filmprojekt, das während der 6-monatigen Laufzeit des Stipendiums weiterentwickelt werden soll (max. 2 Seiten). Zulässig sind abendfüllende Spiel- bzw. Dokumentarfilme in der Stoffentwicklungsphase. Nicht zulässig sind Bakkalaureats- oder Diplomfilme, Auslandspraktika, Equipmentankäufe oder ähnliches.
- Dokumentation der filmischen Arbeit: Anzufügen sind ein Referenzfilm (per Link) sowie eine Übersicht eigener Filme und ggf. der Filmfestivals, Ausstellungen, etc., im Rahmen derer ein eigener Film präsentiert wurde.
Bewerbungen können bis zum 3. April 2023 abgegeben werden.
Wettbewerb / Preis
Linz Kultur Arbeitsstipendien 2025
Linz, Österreich