Amt der Kärntner Landesregierung Abteilung 14 – Kunst und Kultur

Arbeitsstipendium für Filmschaffende

Burggasse 8
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich

46.6242072, 14.3104259

zur Ausschreibung

Filmschaffende haben die Möglichkeit, ein Arbeitsstipendium für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021  in der Höhe von 5.250 Euro (875 Euro pro Monat) zu beantragen. Die Stipendien werden über Vorschlag einer unabhängigen Jury vom Land Kärnten vergeben.

Durch die Vergabe des Stipendiums soll Filmschaffenden die Möglichkeit eingeräumt werden innerhalb der Stipendienlaufzeit ein Projekt zu entwickeln oder zu finalisieren. Als förderungswürdig betrachtet wird hierbei die Entwicklung eines Filmprojekts (Drehbuch- oder Stoffentwicklung) oder die Finalisierung eines Drehbuchs. Eingereicht werden können Filmprojekte aller Genres ab einer Laufzeit von 70 Minuten.

Antragsberechtigt sind Filmschaffende, die entweder in Kärnten geboren oder tätig sind oder deren Persönlichkeit/Werk in einem sonstigen signifikanten Bezug zum Land Kärnten stehen.

Fördertyp
Stipendium
Schwerpunkte
Film
Benefits

Linz, Österreich

Eisenstadt, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Burgenland