BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Rupert Residency-Programm

Vilnius Valakampiai
Litauen

54.7356452, 25.3072901

zur Ausschreibung

Das BMKÖS vergibt für das Jahr 2024 ein Auslandsatelierstipendium an Künstler:innen der Bereiche bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst.

Das Rupert "Residency"-Programm bietet den Stipendiat:innen die Möglichkeit, in Vilnius zu leben und zu arbeiten, während sie ihre individuellen Projekte entwickeln und in die kreative Szene der Region eintauchen. Parallel zum Bildungsprogramm und zum öffentlichen Programm von Rupert bietet das "Residency"-Programm die Möglichkeit, mit anderen Teilnehmer:innen und Akteur:innen mit verschiedenen kulturellen Hintergründen zusammenzuarbeiten und an Ruperts Programmen teilzunehmen als auch zu ihnen beizutragen.

Das Wohnatelier befindet sich bei RUPERT im Bezirk Valakampiai, einem Stadtteil im Nordosten des Stadtzentrums. Der Ort liegt am Fluss Neris und dem Beach Valakampiai.

  • Stipendienhöhe: € 1.700,-/Monat plus Reisekostenpauschale in der Höhe von EUR 400,00.

  • Vergabe: Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury unter Mitwirkung des Kooperationspartners RUPERT.

  • Dauer: 2 Monate

  • Antragsberechtigt sind Künstler:innen der Bereiche bildende Kunst, Fotografie und Medienkunst, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). 

  • Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen. Kunstschaffende, die für das Jahr 2024 ein anderes Auslandsatelier oder ein Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) des Bundes zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

  • Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. 

  • Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Innsbruck, Österreich

Klagenfurt am Wörthersee, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Kärnten

Klagenfurt am Wörthersee, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Kärnten