BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

Dotierung

46.500 €
5 x 9.300 €
Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich
zur Ausschreibung

Das BMKÖS vergibt bis zu fünf "Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien" an Architekt:innen, die eine mindestens 5-jährige Praxis vorweisen können.

Die "Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien" sind zu Ehren der verdienstvollen österreichischen Architektin anlässlich ihres 100. Geburtstages eingerichtet worden, um Projekte im Bereich der Architektur bzw. Stadtplanung mit Schwerpunkt auf experimentelle Ansätze im Hinblick auf soziale Verbesserungen bzw. im Zusammenhang mit der Dynamik aktueller gesellschaftlicher Veränderungen durchführen zu können. Erwünscht sind Kooperationen mit Institutionen im internationalen Kontext, wie Planungsabteilungen, beispielhafte Projektträger, Bibliotheken, Archive, Universitäts-/Hochschulinstitute u. ä.

Ein direkter Bezug des Vorhabens zu den UN-Nachhaltigkeitszielen ist erwünscht und wird von der Jury als zusätzliches Auswahlkriterium angewendet.

  • Dotierung: je € 9.300,-

  • Die Stipendiendauer beträgt 6 Monate. Das Stipendium ist noch im Jahr 2023 anzutreten.

  • Vergabe: Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury

  • Anträge müssen rechtzeitig eingereicht werden.

  • Teilnahmeberechtigt sind Architekt:innen mit mindestens 5-jähriger beruflicher Praxis, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.

  • Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits das Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendium erhalten haben. Personen, die für das Jahr 2023 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. 

  • Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag.