BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

TISCHE-Stipendien

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

Dotierung

55.500 €
5 x 11.100 €
Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich
zur Ausschreibung

Das BMKÖS vergibt die "TISCHE-Stipendien" an junge Architekt:innen.

Die Intention des TISCHE-Programms ist es, jungen Architekt:innen unmittelbar nach Abschluss ihrer Ausbildung die Gelegenheit zu geben, in einem kleineren, innovativen Architekturbüro bzw. in einer Institution im Ausland mit bereits gewissem internationalem Bekanntheitsgrad entsprechende künstlerische und berufliche Erfahrungen zu sammeln.

  • Dotierung: je € 11.100,-

  • Stipendienanzahl: bis zu 5 Stipendien; davon bis zu zwei mit Schwerpunkt "Baukultur und Raumplanung"

  • Die Stipendiendauer beträgt 6 Monate. Das Stipendium ist noch im Jahr 2023 anzutreten.

  • Vergabe: Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury

  • Anträge müssen rechtzeitig eingereicht werden.

  • Antragsberechtigt sind Architekt:innen mit Studienabschluss innerhalb der letzten drei Jahre (Studienabschluss nicht vor dem 31.03.2020) und freiberuflicher Stellung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.

  • Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Tische-Stipendium erhalten haben. Personen, die für das Jahr 2023 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

  • Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag.

Bewerbungen können bis zum 31. März 2023 abgegeben werden.