Stadt Wien Kultur - MA 7

Arbeitsstipendium Bildende & Medienkunst

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

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Dotierung

216.000 €
12 x 18.000 €
Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Wien
zur Ausschreibung

Die Kulturabteilung der Stadt Wien fördert die Weiterentwicklung bzw. Fertigstellung von komplexen und innovativen Projektvorhaben im Bereich bildender Kunst und Medienkunst mittels 12 Stipendien in der Höhe von jeweils 18.000 Euro jährlich.

Die Auszahlung des Arbeitsstipendiums erfolgt monatlich zu je 1.500 Euro im Zeitraum von Jänner bis Dezember.

Antragsberechtigt sind:

  • Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • mit abgeschlossenem einschlägigen Studium (Bildende Kunst/Medienkunst) oder nachgewiesener professioneller künstlerischer Tätigkeit (Lebenslauf) und
  • seit mindestens 3 Jahren ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die eingereichten Vorhaben müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.

Inhaltliche Fördervoraussetzungen:

  • Künstlerische Qualität des Vorhabens
  • Klare Darstellung der künstlerischen Intention, des künstlerischen Konzepts
  • Stilistische Eigenständigkeit
  • Überregionale und internationale Wirksamkeit
  • Gegenwartsbezug
  • Innovationspotential
  • Zeitgenössische künstlerische Auseinandersetzung oder Thematisierung gesellschaftlicher Fragestellungen
  • Kontinuität im künstlerischen Schaffen

Pro Person wird nur eine Projekteinreichung jährlich für ein Arbeitsstipendium der Kulturabteilung akzeptiert.

Zwischen der Vergabe von Arbeitsstipendien müssen mindestens 5 volle Kalenderjahre liegen. Haben Fördernehmende z. B. für das Jahr 2022 ein Arbeitsstipendium erhalten, so kann erst wieder für das Jahr 2028 ein Antrag auf ein weiteres Arbeitsstipendium gestellt werden.

Für Vorhaben, die Teil von bereits durch die Kulturabteilung der Stadt Wien geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind, kann kein Arbeitsstipendium beantragt werden. Die Zuerkennung des Stipendiums erfolgt nach freiem Ermessen und ist unter Ausschluss jeden Rechtsweges unanfechtbar.

Nicht gefördert werden:

  • Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen (Studierendenstatus inklusive Doktoratsstudium/PhD)
  • Projekte im Rahmen universitärer Studien
  • Artistic-Research-Projekte sowie wissenschaftliche Projekte
  • Kommerzielle sowie pädagogische Vorhaben
  • Projekte (Ausstellungen, Publikationen usw.) in kommerziellen Galerien/Institutionen sowie Messebeteiligungen
  • Vorhaben, die Teil von bereits durch die Kulturabteilung der Stadt Wien geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind
  • Projektvorhaben, die im selben Kalenderjahr bereits beantragt und durch die Kulturabteilung abgelehnt wurden
  • Bereits abgeschlossene Projekte
  • Materialkauf (z. B. Musikinstrumente, technisches Equipment usw.)
  • CD-Produktionen, Websites, Podcasts, Musikvideos
  • Projekte mit vorrangig soziokulturellen Anliegen

Eingereicht werden kann von 1. Juni bis 30. Juni, 24 Uhr.

Fördertyp
Stipendium
Benefits

Salzburg, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Salzburg

Innsbruck, Österreich

Klagenfurt am Wörthersee, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Kärnten