Stadt Wien Kultur - MA 7

Arbeitsstipendium Film

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

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Dotierung

216.000 €
12 x 18.000 €
Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Wien
zur Ausschreibung

Die Kulturabteilung der Stadt Wien stiftet 12 Jahresstipendien im Bereich Film.

Gefördert wird die die Erstellung eines filmischen Grundkonzepts für Langfilme, z. B. eines Drehbuchs (Spielfilm) oder Drehkonzepts (Dokumentarfilm), das die Voraussetzungen für eine Projektentwicklung bzw. Filmherstellung noch nicht erfüllt.

Das Arbeitsstipendium ist mit € 18.000-, dotiert und wird monatlich zu je 1.500 Euro im Zeitraum von Jänner bis Dezember ausgezahlt.

Antragsberechtigt sind natürlich Personen die:

  • Das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Ein einschlägiges Studium abgeschlossen haben oder eine professionelle künstlerische oder forschende Tätigkeit (Lebenslauf) nachweisen können
  • Seit mindestens 3 Jahren ihren Hauptwohnsitz in Wien haben

Inhaltliche Voraussetzungen:

  • Künstlerische Qualität des Vorhabens
  • Klare Darstellung der künstlerischen Intention, des künstlerischen Konzepts
  • Stilistische Eigenständigkeit
  • Überregionale und internationale Wirksamkeit
  • Gegenwartsbezug
  • Innovationspotential
  • Zeitgenössische künstlerische Auseinandersetzung oder Thematisierung gesellschaftlicher Fragestellungen
  • Kontinuität im künstlerischen Schaffen

Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die eingereichten Vorhaben müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
  • Öffentliches Interesse: Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert, steigert oder zum kulturellen Fortschritt beiträgt.

Nicht gefördert werden:

  • Vorhaben von noch in Ausbildung befindlichen Personen (Studierendenstatus inklusive Doktoratsstudium/PhD)
  • Vorhaben im Rahmen universitärer Studien
  • Artistic-Research-Projekte sowie wissenschaftliche Projekte
  • Kommerzielle sowie pädagogische Vorhaben
  • Vorhaben (Ausstellungen, Publikationen usw.) in kommerziellen Galerien/Institutionen sowie Messebeteiligungen
  • Vorhaben, die Teil von bereits durch die Kulturabteilung der Stadt Wien geförderten Jahresprogrammen oder Projekten sind
  • Vorhaben, die im selben Kalenderjahr bereits beantragt und durch die Kulturabteilung abgelehnt wurden
  • Bereits abgeschlossene Projekte
  • Materialkauf (z. B. Musikinstrumente, technisches Equipment)
  • CD-Produktionen, Websites, Podcasts, Musikvideos
  • Vorhaben mit vorrangig soziokulturellen Anliegen

Pro Person wird nur eine Projekteinreichung jährlich für ein Arbeitsstipendium der Kulturabteilung akzeptiert.

Zwischen der Vergabe von Arbeitsstipendien müssen mindestens 5 volle Kalenderjahre liegen. Haben Fördernehmende z. B. für das Jahr 2022 ein Arbeitsstipendium erhalten, so kann erst wieder für das Jahr 2028 ein Antrag auf ein weiteres Arbeitsstipendium gestellt werden.

Wenn der Antrag auf ein Stipendium abgelehnt wurde, kann bereits im nächsten Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.

Für Vorhaben, die bereits durch die Kulturabteilung im Rahmen anderer Förderprogramme (z. B. Einzel- oder Gesamtförderungen) gefördert werden, kann kein Arbeitsstipendium beantragt werden.

Anträge können von 1. Juni bis 30. Juni 2023, 24 Uhr gestellt werden.

Fördertyp
Stipendium
Schwerpunkte
Film
Benefits

Klagenfurt am Wörthersee, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Kärnten

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich

Salzburg, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Salzburg