BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Hans-Hollein-Projektstipendium

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

Dotierung

16.800 €
2 x 8.400 €
Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich
zur Ausschreibung

Das BMKÖS vergibt bis zu 2 Hans-Hollein-Projektstipendien an junge Architekt:innen bzw. Designer:innen, deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet.

Die Laufzeit beträgt jeweils 6 Monate, das Vorhaben muss 2023 begonnen werden.

Höhe: Dotierung mit je EUR 8.400,00

Ziel ist die Ermöglichung künstlerischer, konzeptueller, theoretischer, forschungsorientierter Auseinandersetzungen im Sinne Hans Holleins bzw. in Bezug auf das Werk Hans Holleins.

Einzureichen ist ein Projekt mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann. Die Durchführung von Vorstudien bzw. der Recherche bei oder in Kooperation mit Institutionen im internationalen Kontext sind erwünscht.

Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen ist erwünscht.

Vergabe: Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Eingereichtes Bildmaterial wird im Postweg retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Antragsberechtigt sind Architekt:innen bzw. Designer:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Hans-Hollein-Projektstipendium erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2023 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag.