BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Staatsstipendien für musikalische Komposition

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

Dotierung

360.000 €
20 x 18.000 €
Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich
zur Ausschreibung

Das BMKÖS vergibt für das Jahr 2024 bis zu 20 Staatsstipendien für musikalische Komposition.

Zielgruppe dieser Ausschreibung sind Personen, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, ein abgeschlossenes Musikstudium vorweisen können oder bereits jahrelang kontinuierlich hauptberuflich als Musikschaffende tätig sind.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben.

Vergabe: Die Stipendiat:innen werden von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Vom Juryergebnis werden die Teilnehmer:innen schriftlich informiert. 

Höhe/Laufzeit: Die Laufzeit jedes der mit EUR 1.500,00 monatlich dotierten Stipendien beträgt ein Jahr.

Im Falle der Zuerkennung eines Stipendiums, können im selben Zeitraum keine weiteren Stipendien des BMKÖS bezogen werden. Personen, die im Jahr 2022 oder im Jahr 2023 bereits ein Staatsstipendium für Komposition erhalten haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.

Alleinerzieher:innen erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfen und das ausgefüllte Alleinerziehenden-Formular vorzulegen.

Mit der Annahme des Stipendiums ist – sofern in der Zuerkennung keine andere Bestimmung genannt ist – die Verpflichtung verbunden spätestens drei Monate nach dessen Ablauf der zuständigen Abteilung des Ministeriums einen dokumentierten Bericht über die während der Laufzeit des Stipendiums entstandenen Arbeiten sowie Kopien dieser Werke oder entsprechende Tonträger vorzulegen.

Einsendungen nach dem 15. September 2023 und unvollständige Bewerbungen können nicht für ein Stipendium berücksichtigt werden.

Salzburg, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Salzburg

Klagenfurt am Wörthersee, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Kärnten