Stadt Salzburg

Arbeitsstipendien 2024 Bildende Kunst

Mozartplatz 5
5024 Salzburg
Österreich

47.7990591, 13.0481184

Dotierung

15.000 €
10 x 1.500 €
Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Salzburg
zur Ausschreibung

Abgeleitet aus dem Handlungsfeld „Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten für Kunst- und Kulturtätige und Kreative“ der Kulturstrategie Salzburg 2024 und der damit intendierten Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kunst- und Kulturtätigen, Studierenden und jungen Kreativen ist die Weiterentwicklung der Struktur- und Prozessförderung eine der definierten Forderungen.
Der Ausbau von Stipendienprogrammen stellt in diesem Zusammenhang eine wichtige Maßnahme dar.

Die Stadt Salzburg schreibt daher für 2024 Arbeitsstipendien für Einzelkünstler:innen in jeder Kunstsparte in Höhe von € 1.500,-- pro Monat aus.

Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach den jährlich verfügbaren budgetären Mitteln, ist jedoch mit max. 10 zu vergebenden monatlichen Fördereinheiten im Bereich der bildenden Kunst pro Jahr begrenzt.

Laufzeit: bis max. 3 Monate pro Projekteinreichung, basierend auf der eingereichten Dimension des Projektes.

Ziele des Arbeitsstipendiums:

  • die Weiterentwicklung der künstlerischen Arbeit und / oder Realisierung von größeren, individuellen Projekten, die den Rahmen der üblichen künstlerischen Tätigkeit überschreiten. z.B. Mehraufwand aufgrund eines für das Projekt nötigen Ortswechsels oder eines anderen besonderen finanziellen oder zeitlichen Zusatzaufwandes.
  • Technische Hilfsmittel, die für das Vorhaben unabdingbar sind, sind von der Förderung nicht ausgeschlossen.

Formale Kriterien:
Bewerben können sich professionelle Künstler:innen unter folgenden Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Salzburg (aktueller Nachweis) ODER
  • nachgewiesene durchgehende künstlerische Präsenz und Aktivität in der Stadt Salzburg seit mind. 2 Jahren ODER
  • geplantes Projekt steht in inhaltlichem Bezug zur Stadt Salzburg
  • Mindestalter 19 Jahre

Für die Vergabe des Arbeitsstipendiums sind die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und das geplante künstlerische Arbeitsvorhaben ausschlaggebend. Es werden KünstlerInnen gefördert, die einen nachweislichen künstlerischen Werdegang vorlegen können.

Einreichunterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Nachweis des Wohnsitzes ODER
  • Nachweis der künstlerischen Präsenz in der Stadt Salzburg seit mind. 2 Jahren
  • Künstlerische Vita inkl. Angaben zum künstlerischen Erwerbseinkommen
  • Motivationsschreiben / detaillierte Darstellung des künstlerischen Vorhabens zur Weiterentwicklung / Begründung der Bewerbung / Arbeitsproben (exemplarisch, max. 10 Seiten)
  • Zeitplan / Ablauf für das geplante Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums

Das eingereichte Projekt darf nicht bereits im Rahmen einer Projekt- oder Jahresförderung finanzielle Unterstützung durch die Stadt Salzburg erhalten haben.
Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht zum Einreichtermin hochgeladen sein. Nicht vollständig hochgeladene Unterlagen können nicht berücksichtigt werden
.

Einreichschluss: Sonntag, 30. Juni 2024

Die Auswahl der Arbeitsstipendien erfolgt durch den Fachbereich auf Basis der eingereichten Unterlagen. Die Bewilligung oder Ablehnung des Arbeitsstipendiums wird schriftlich mitgeteilt. Eine Begründung für die Ablehnung erfolgt nicht. Einreichungen, die die formalen Kriterien nicht erfüllen werden nicht bearbeitet.
Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in monatlichen Raten.

Spätestens zwei Monate nach Ablauf des Stipendiums ist der formlose Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Stipendiums an die Abteilung Kultur, Bildung und Wissen zu erbringen. Dies erfolgt in Form einesschriftlichen Arbeitsberichts (max. 10 Seiten). Mit dem Stipendium wird allein der zeitliche Aufwand des/der Antragstellerin für das Projekt finanziert. Dieser muss durch Belege nicht nachgewiesen werden.

Darüber hinaus soll nach Möglichkeit bei Veröffentlichungen von Projekten, die mit Hilfe des Arbeitsstipendiums entstanden sind, auf die Förderung durch die Stadt Salzburg in geeigneter Form hingewiesen werden.

Das Arbeitsstipendium kann zurückgefordert werden, wenn der/die Antragsteller:in das Stipendium zu Unrecht, insbesondere durch unrichtige Angaben erlangt hat.
Der Rückzahlungsanspruch besteht auch, wenn das Stipendiengeld bereits verwendet wurde.

Fördertyp
Stipendium
Schwerpunkte
Bildende Kunst
Benefits

Innsbruck, Österreich

Klagenfurt am Wörthersee, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Kärnten

Klagenfurt am Wörthersee, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Kärnten