Stadt Salzburg

Arbeitsstipendien 2024 für Musik

Mozartplatz 5
5024 Salzburg
Österreich

47.7990591, 13.0481184

Dotierung

13.500 €
3 x 4.500 €
Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Salzburg
zur Ausschreibung

Abgeleitet aus dem Handlungsfeld „Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten für Kunst- und Kulturtätige und Kreative“ der Kulturstrategie Salzburg 2024 und der damit intendierten Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kunst- und Kulturtätigen, Studierenden und jungen Kreativen ist die Weiterentwicklung der Struktur- und Prozessförderung eine der definierten Forderungen. Eine wichtige Maßnahme hier ist der Ausbau von Stipendienprogrammen.
Die Stadt Salzburg schreibt daher für 2024 Arbeitsstipendien für Einzelkünstler:innen in jeder Kunstsparte in Höhe von bis zu € 1.500,-- / Monat aus.

Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien im Bereich Musik richtet sich nach den jährlich verfügbaren budgetären Mitteln, ist jedoch mit max. 3 Stipendien jährlich begrenzt.

Laufzeit: bis maximal 3 Monate (pro Monat € 1.500) – basierend auf der eingereichten Dimension des Projektes.

Inhaltliche Voraussetzungen:
Das Arbeitsstipendium hat das Ziel, die künstlerische Entwicklung von Musiker:innen, Musikschaffenden und Komponist:innen voranzutreiben und produktionsunabhängige längerdauernde Arbeitsprozesse zu ermöglichen.

Projekte, die von Studierenden im Rahmen eines Studiums entwickelt werden sind von der Förderung ausgeschlossen.

Das Arbeitsstipendium kann für folgende Vorhaben beantragt werden:

  • Entwicklung und Erarbeitung neuer, auch spartenübergreifender, musikalischer Formate und Konzepte
  • Inhaltliche, administrative und organisatorische Vorbereitung von Projekten
  • Recherchevorhaben zur Generierung neuer Themen und Ansätze. Umfasst sind etwa Transkription oder die Erarbeitung von unbekannter Literatur.
  • fachspezifische Weiterbildung in Form von Kursen und Workshops
  • Weiterentwicklung des künstlerischen Repertoires
  • Arbeit an Kompositionen

Formale Kriterien:

Bewerben können sich professionelle Künstler:innen unter folgenden Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Salzburg (aktueller Nachweis) ODER
  • nachgewiesene durchgehende künstlerische Präsenz und Aktivität in der Stadt Salzburg seit mind. 2 Jahren ODER
  • geplantes Projekt steht in inhaltlichem Bezug zur Stadt Salzburg
  • Mindestalter 19 Jahre

Für die Vergabe des Arbeitsstipendiums sind die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und das geplante künstlerische Arbeitsvorhaben ausschlaggebend.

Einreichunterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Nachweis des Wohnsitzes ODER
  • Nachweis der künstlerischen Präsenz in der Stadt Salzburg seit mind. 2 Jahren
  • Künstlerische Vita inkl. Angaben zum künstlerischen Erwerbseinkommen
  • Arbeitsproben (exemplarisch, max. 10 Seiten)
  • Motivationsschreiben / Begründung der Bewerbung
  • Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens während der Laufzeit des Stipendiums

Das eingereichte Projekt darf nicht bereits im Rahmen einer Projekt- oder Jahresförderung finanzielle Unterstützung durch die Stadt Salzburg erhalten haben.
Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht zum Einreichtermin hochgeladen sein. Nicht vollständig hochgeladene Unterlagen können nicht berücksichtigt werden
.

Einreichschluss: Sonntag, 30. Juni 2024

Die Auswahl der Arbeitsstipendien erfolgt durch den Fachbereich auf Basis der eingereichten Unterlagen. Die Bewilligung oder Ablehnung des Arbeitsstipendiums wird schriftlich mitgeteilt. Eine Begründung für die Ablehnung erfolgt nicht. Einreichungen, die die formalen Kriterien nicht erfüllen werden nicht bearbeitet.

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in monatlichen Raten.

Spätestens zwei Monate nach Ablauf des Stipendiums ist der formlose Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Stipendiums an die Abteilung Kultur, Bildung und Wissen zu erbringen. Dies erfolgt in Form einesschriftlichen Arbeitsberichts (max. 10 Seiten). Mit dem Stipendium wird allein der zeitliche Aufwand des/der Antragstellerin für das Projekt finanziert. Dieser muss durch Belege nicht nachgewiesen werden.

Darüber hinaus soll nach Möglichkeit bei Veröffentlichungen von Projekten, die mit Hilfe des Arbeitsstipendiums entstanden sind, auf die Förderung durch die Stadt Salzburg in geeigneter Form hingewiesen werden.

Das Arbeitsstipendium kann zurückgefordert werden, wenn der/die Antragsteller:in das Stipendium zu Unrecht, insbesondere durch unrichtige Angaben erlangt hat.
Der Rückzahlungsanspruch besteht auch, wenn das Stipendiengeld bereits verwendet wurde.

Fördertyp
Stipendium
Schwerpunkte
Musik
Benefits