Stadt Salzburg

Stipendien Tanz, Performance, Zirkus

Mozartplatz 5
5024 Salzburg
Österreich

47.7990591, 13.0481184

Dotierung

18.000 €
6 x 3.000 €
Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Salzburg
zur Ausschreibung

 

Abgeleitet aus dem Handlungsfeld „Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten für Kunst- und Kulturtätige und Kreative“ der Kulturstrategie Salzburg 2024 und der damit intendierten Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten von Kunst- und Kulturtätigen, Studierenden und jungen Kreativen ist die Weiterentwicklung der Struktur- und Prozessförderung eine der definierten Forderungen. Eine wichtige Maßnahme hier ist der Ausbau von Stipendienprogrammen.

Die Stadt Salzburg schreibt daher für 2024 Arbeitsstipendien für Einzelkünstler:innen in Höhe von € 1.500,-- / Monat aus. Die maximale Laufzeit der Stipendien beträgt zwei Monate.

Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach den jährlich verfügbaren budgetären Mitteln, ist jedoch mit max. 6 Stipendien jährlich begrenzt.

Das Arbeitsstipendium kann für folgende Vorhaben beantragt werden:

  • produktionsunabhängige Arbeitsprozesse
  • Entwicklung eines künstlerischen Konzeptes
  • theoretische und praktische Recherche zur Generierung neuer Themen und Ansätze
  • Weiterentwicklung des künstlerischen Repertoires

An das Stipendium ist die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung eines Proberaumes im Probehaus (Gewerbehofstraße 7, 5023 Salzburg-Gnigl) geknüpft. Die Nutzungsdauer beträgt maximum zwei Wochen. Der Nutzungszeitraum richtet sich nach den Verfügbarkeiten des Probehauses während der Laufzeit des Stipendiums und wird nach Rücksprache mit den Betreibern des Hauses festgelegt.

Formale Kriterien:

Bewerben können sich professionelle Künstler:innen unter folgenden Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Salzburg (aktueller Nachweis) ODER
  • nachgewiesene durchgehende künstlerische Präsenz und Aktivität in der Stadt Salzburg seit mind. 2 Jahren ODER
  • geplantes Projekt steht in inhaltlichem Bezug zur Stadt Salzburg
  • Mindestalter 19 Jahre

Für die Vergabe des Arbeitsstipendiums sind die Qualität des bisherigen künstlerischen Wirkens und das geplante künstlerische Arbeitsvorhaben ausschlaggebend.

Einreichunterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Nachweis des Wohnsitzes ODER
  • Nachweis der künstlerischen Präsenz in der Stadt Salzburg seit mind. 2 Jahren
  • Künstlerische Vita inkl. Angaben zum künstlerischen Erwerbseinkommen
  • Arbeitsproben (exemplarisch, max. 10 Seiten)
  • Motivationsschreiben / Begründung der Bewerbung
  • Beschreibung des geplanten Arbeitsvorhabens während der Laufzeit des Stipendiums

Das eingereichte Projekt darf nicht bereits im Rahmen einer Projekt- oder Jahresförderung finanzielle Unterstützung durch die Stadt Salzburg erhalten haben.
Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht zum Einreichtermin hochgeladen sein. Nicht vollständig hochgeladene Unterlagen können nicht berücksichtigt werden
.

Einreichschluss: Sonntag, 30. Juni 2024

Die Auswahl der Arbeitsstipendien erfolgt durch den Fachbereich auf Basis der eingereichten Unterlagen. Die Bewilligung oder Ablehnung des Arbeitsstipendiums wird schriftlich mitgeteilt. Eine Begründung für die Ablehnung erfolgt nicht. Einreichungen, die die formalen Kriterien nicht erfüllen werden nicht bearbeitet.

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in monatlichen Raten.

Spätestens zwei Monate nach Ablauf des Stipendiums ist der formlose Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Stipendiums an die Abteilung Kultur, Bildung und Wissen zu erbringen. Dies erfolgt in Form eines schriftlichen Arbeitsberichts (max. 10 Seiten). Mit dem Stipendium wird allein der zeitliche Aufwand des/der Antragsteller*in für das Projekt finanziert. Dieser muss durch Belege nicht nachgewiesen werden.

Darüber hinaus soll nach Möglichkeit bei Veröffentlichungen von Projekten, die mit Hilfe des Arbeitsstipendiums entstanden sind, auf die Förderung durch die Stadt Salzburg in geeigneter Form hingewiesen werden.

Das Arbeitsstipendium kann zurückgefordert werden, wenn der/die Antragsteller:in das Stipendium zu Unrecht, insbesondere durch unrichtige Angaben erlangt hat. Der Rückzahlungsanspruch besteht auch, wenn das Stipendiengeld bereits verwendet wurde.

Bild © Stadt Salzburg / Rocio Escabosa

Fördertyp
Stipendium
Benefits

Salzburg, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Salzburg

Salzburg, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Salzburg