BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Startstipendium Architektur

Dotierung

63.000 €
7 x 9.000 €
Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich
zur Ausschreibung

Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstler:innen dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.

Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (SDGs) ist erwünscht. Es werden zwei Stipendien ausdrücklich für Arbeitsvorhaben, die sich mit Themen der SDGs beschäftigen, gewidmet.

Mentoring-Programm für Künstlerinnen

In Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste kann ein Mentoring-Programm für Künstlerinnen angeboten werden Interessierte Künstlerinnen werden ersucht, am Formular das entsprechende Feld anzukreuzen. Die Auswahl der 2 Kandidatinnen erfolgt im Zuge der Jurierung der Startstipendiat:innen.

Zielgruppe

Antragsberechtigt für die Startstipendien sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Auszug aus dem Melderegister),

  • wenn ihr einschlägiger Studienabschluss unabhängig von ihrem Alter nicht länger als fünf Jahre zurück liegt, oder

  • wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1988 geboren wurden.

Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.    

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2024 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Stipendienanzahl

7

Stipendiendauer

Laufzeit 6 Monate, beginnend mit 1. Oktober 2024

Stipendienhöhe

Dotierung mit je EUR 9.000,00

Alleinerziehende       

Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Das Alleinerziehenden-Formular (PDF, 99 KB) muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einreichung

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Online-Formular einzureichen. Die Bewerbung hat zu enthalten:

  • vollständig ausgefülltes Online-Formular.
  • geplantes Arbeitsvorhaben sowie eine Kurzfassung von maximal 1800 Zeichen inklusive Leerzeichen,
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professor:innen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit,
  • Abschlusszeugnis sowie Meldezettel,
  • Portfolio der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Bewerbungsunterlagen:

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen an die Abteilung IV/B/4 nur per Online-Formular erfolgen können.

Anhänge:

Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:

  • 1. Bewerbung (beinhaltet Bewerbungsformular)
  • 2. Projekt (Arbeitsvorhaben und Kurzfassung)
  • 3. Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Meldezettel)
  • 4. Portfolio (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten)

Die Größe darf 10 MB nicht überschreiten.

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Online-Formular einzureichen.

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Vergabe

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.

Nachweis

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, der Abteilung IV/B/4 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums (spätestens bis 01.07.2025) einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung IV/B/4 des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

Ansprechperson: Mareike Rausch: mareike.rausch@bmkoes.gv.at

Wien, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich