Zielsetzung
Die Ausschreibung richtet sich an bereits professionell tätige, freischaffende Künstler:innen, deren Arbeit sich durch experimentelle Ausrichtung und innovativen Charakter auszeichnet. Die Stipendien sollen Kunstschaffenden im Bereich Tanz und Performance die Möglichkeit geben, neue künstlerische Konzepte und Projekte zu entwickeln und sich der Recherche, Konzeption und Vorbereitung künstlerischer Vorhaben zu widmen. Die Stipendien werden projektbezogen vergeben und dienen nicht primär für Fortbildungs- und Ausbildungsmaßnahmen oder Trainings.
Stipendienhöhe
- Die Stipendien sind mit 4.500 Euro dotiert.
- Ein um den Betrag von 200 Euro pro Monat erhöhter Stipendienbetrag steht Antragsteller:innen zu,
- die Alleinerzieher:in sind und daher zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragenen Partnerschaft) leben und während dieses Zeitraums Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten und/oder
- die zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums eine erhöhte Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhalten.
Antragsteller:innen, auf die beide Kriterien zutreffen, erhalten im Falle der
Zuerkennung eines Stipendiums einen um den Betrag von 400 Euro pro Monat erhöhten Stipendienbetrag.
Antragsberechtigung
- Antragsberechtigt sind professionell tätige, freischaffende Künstler:innen mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung und während des Stipendienzeitraumes ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
- Nicht antragsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung an einer Universität bzw. Fachhochschule für ein Bachelor-Studium immatrikuliert sind.
- Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, denen im selben Zeitraum bereits ein anderes Stipendium vom BMKÖS oder eine Förderung des Programms ACT OUT zuerkannt wurde.
- Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist die bereits erfolgte Umsetzung von zumindest zwei öffentlichkeitswirksamen Projekten bzw. Produktionen. Universitäre Projekte bzw. Projekte im Rahmen der Ausbildung werden nicht anerkannt.
Fördervoraussetzungen
- Im Rahmen des Stipendiums sind Arbeitsvorhaben umzusetzen, die der Antragstellung als Konzept beizulegen sind.
- Nicht anerkannt werden überwiegend kommerziell geprägte Vorhaben, pädagogische Projekte, Projekte mit vorrangig Lai:innen und Amateur:innen, Projekte im Rahmen von Ausbildungen und Projekte mit vorrangig soziokulturellem Anliegen.
- Projekte, für die bereits eine Förderung im BMKÖS beantragt wurde, können nicht berücksichtigt werden.