BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Klimafitte Kulturbetriebe

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Das BMKÖS und der Klima- und Energiefonds fördern Vorhaben zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen in allen zu einem Kunst- und Kulturbetrieb zugehörigen Gebäuden in Österreich. Das Programm ist dotiert aus Mitteln aus dem Aufbau- und Resilienzfonds der Europäischen Union – NextGenerationEU.

Gefördert werden folgende Vorhaben:

  • Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung
  • Nutzung erneuerbarer Energieträger
  • Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme
  • Thermische Gebäudesanierung
  • Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emissionen

Antrag auf Förderung können Unternehmen stellen (das umfasst auch wirtschaftlich tätige Vereine und natürliche Personen, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert, bzw. in Versicherungen entsprechender Institutionen der Freien Berufe versichert sind), und

  • die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich haben oder eine operative Tätigkeit in Österreich aufweisen,
  • deren verfügbare Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten zu mindestens 80 % für kulturelle Zwecke genutzt werden,
  • deren Einnahmen überwiegend im Zusammenhang mit Kunst und Kultur erzielt werden,
  • die Maßnahmen zur Ökologisierung des Kunst- und Kulturbetriebs umsetzen und
  • deren Maßnahmen in einem Nachhaltigkeitskonzept aufscheinen.

Voraussetzung für eine Förderung ist die vorherige Inanspruchnahme einer Energieberatung sowie die Vorlage eines Umsetzungskonzepts (inkl. Kostenschätzung und Energieeinsparung). Die Kosten der Energieberatung durch befugte Sachverständige können in einer Höhe von bis zu 10 % der förderbaren Investitionskosten anerkannt werden.

Förderansuchen müssen vor Beginn des zur Förderung eingereichten Investitionsvorhabens gestellt werden. Die Inanspruchnahme einer Energieberatung sowie die Erstellung eines Umsetzungskonzepts gelten nicht als Beginn der Arbeiten.

Förderverträge im Rahmen der Maßnahme „Klimafitte Kulturbetriebe“ können bis spätestens 30.09.2025 abgeschlossen werden. Die geförderten Projekte sind bis spätestens 31.12.2026 abzuschließen.

Die maximale Förderhöhe beträgt 250.000 Euro pro Förderungsnehmer:in und Ausschreibung, die Förderintensivität liegt zwischen 50% - 75%.

Es werden nur Kosten anerkannt, die angemessen kalkuliert sind und in unmittelbarem Zusammenhang mit den zu fördernden Tätigkeiten stehen.

Anträge können bis 29. September um 12:00 Uhr gestellt werden.