Bildung und Jugend (MA 13) Förderungen

Queerer Kleinprojektetopf

Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Österreich

48.2112699, 16.3551256

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zur Ausschreibung

Die Wiener Antidiskriminierungsstelle für LGBTIQ-Angelegenheiten (WASt) und die Stadt Wien - Bildung und Jugend fördern Projekte, die diskriminierte Menschen im LGBTIQ-Bereich unterstützen.

Die Förderhöhe richtet sich nach dem Förderbedarf sowie den zur Verfügung stehenden, insbesondere budgetären, Ressourcen der Stadt Wien – Bildung und Jugend. Die Mindestfördersumme beträgt EUR 1.000,-- und die maximale Fördersumme ist mit EUR 5.000,-- begrenzt. Dasselbe Projekt kann nur einmal und nicht fortlaufend gefördert werden.

Unterstützt werden zeitlich abgegrenzte und sachlich bestimmte Kleinprojekte gemeinnütziger Organisationen in Wien im LGBTIQ-Bereich. Ziel ist die Förderung von innovativen, qualitativen und neuen Projektvorhaben zur Bekämpfung und zum nachhaltigen Abbau von bestehenden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität und die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft.

Ein Förderantrag kann gestellt werden von:

  • gemeinnützigen Vereinen mit Sitz in Wien
  • gemeinnützigen Unternehmen mit Sitz in Wien
  • gemeinnützigen juristischen Personen und im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften mit Sitz in Wien

Förderungen erhalten ausschließlich gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte, juristische Personen (z. B. Vereine oder Unternehmen), deren Angebote folgende Zielsetzungen verfolgen und nicht in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Magistratsabteilung fallen (z. B. Frauen, Sport, Kultur, Integration usw.):

  • Bekämpfung und nachhaltiger Abbau von bestehenden Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität
  • Unterstützung von Diskriminierung betroffener Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender- und intergeschlechtlicher Personen
  • Abbau von Homo-, Trans- und Interphobie und Vorurteilen gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender- und intergeschlechtlichen Personen
  • Förderung von Partizipation
  • Steigerung der Vielfalt und Diversität

und

  • deren Vorhaben im öffentlichen Interesse liegen und einen Wienbezug (inhaltlich, institutionell oder geografisch) aufweisen,
  • deren Vorhaben realistisch kalkuliert sind,
  • deren Vorhaben ohne die beantragte Förderung nicht durchgeführt werden können und
  • die den Förderrichtlinien 
  • der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Zuge der Antragstellung per Handy-Signatur oder mit der Einverständniserklärung zustimmen.

Nicht förderbar sind:

  • Bereits geleistete und geförderte Arbeitsschritte und bereits stattgefundene Veranstaltungen
  • Anschaffungen und Basiskosten für die Infrastruktur der Förderwerber:in
  • Freiwillige Sozialleistungen, Aufwendungen für die private Pensionsvorsorge und Supervisionen
  • Mahnspesen und Kontoführungskosten
  • Bewirtungskosten, Repräsentationskosten, Gastgeschenke, Gutscheine und Trinkgelder

Die Förderungen von Vorhaben erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie gelten für Projekte, die im Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden.

Eingereicht werden muss zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember des Vorjahres.