MA 17 Stadt Wien - Integration und Diversität

Selbstorganisation von Migrant:innen

Friedrich- Schmidt Platz 3
1080 Wien
Österreich

48.2167, 16.35

zur Ausschreibung

Die Stadt Wien vergibt im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanzielle Unterstützung für Projekte, Maßnahmen und Initiativen, die insbesondere Maßnahmen zur Förderung der interkulturellen Sensibilität und Kompetenz sowie der Niederlassungs- und Integrationsbegleitung von Zuwander:innen zum Ziel haben.

Der Schwerpunkt für das Jahr 2023 lautet "Unterstützung der Selbstorganisation von Migrant:innen" und soll die Selbstorganisationen stärken, nachdem sie durch die Corona-Pandemie finanziell unter Druck geraten sind.

Projekte, die dem Förderschwerpunkt entsprechen, werden bis zu einer Höhe von maximal 5.000 Euro gefördert.

Selbstorganisationen von Migrant:innen sind Teil der Wiener Zivilgesellschaft und haben eine wichtige Rolle. Sie sind "Verteilzentren" für Informationen, Orte der informellen Unterstützung und des zwischenmenschlichen Austausches. Ebenso vertreten sie die Anliegen von Menschen mit Migrationsgeschichte und unterstützen bei der Teilhabe an der Gesellschaft.

Was wird gefördert?

  • Unterstützung für Mietkosten
    Der Verein muss nicht Hauptmieter sein. Auch eine finanzielle Unterstützung für eine regelmäßige (Mit-)Nutzung von Räumlichkeiten (z.B. 1-mal pro Woche, 1-mal pro Monat) gegen Entgelt ist möglich.

und/oder

  • Honorare für externe Expert:innen (Vortragende, Workshopleiter.innen o.ä.)

Es können nur Mietkosten und Honorare gefördert werden. Alle anderen Ausgaben können nicht gefördert werden.

Auswahlkriterien:

  • Ausgewogenheit und Vielfalt der Herkunftsgruppen
  • Verein unterstützt Mitglieder und/oder weitere Personen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung, Partizipation, Begegnung.
  • Der Verein pflegt mit der Abteilung Integration und Diversität, mit Einrichtungen des Bezirks oder anderen Einrichtungen der Stadt Wien gute Kommunikationsbeziehungen, nützt Angebote der Stadt und ist daran interessiert, diese Kooperation weiter auszubauen.
  • Der Verein kooperiert mit anderen Einrichtungen/Vereinen, die nicht der eigenen Herkunftsgruppe beziehungsweise der eigenen religiösen Gruppierung angehören.

Bedingungen für eine Förderung:

  • Die Mitglieder des Vereins engagieren sich vorwiegend ehrenamtlich.
  • Der Verein ist klaren menschenrechtlichen Standards verpflichtet (kein Rassismus, Achtung der Frauenrechte, Bekenntnis zur demokratischen Rechtsordnung).
  • Der Verein leistet für seine Mitglieder und/oder andere Wiener*innen einen Beitrag zu einem guten, menschenwürdigen Leben in Wien (Gesundheit, Bildung, Soziales, Partizipation) und unterstützt die Ziele der Wiener Integrations- und Diversitätspolitik.
  • Die Tätigkeit des Vereins bezieht sich auf Wien. Eine Förderung von internationalen Aktivitäten oder humanitärer Hilfe außerhalb von Wien ist ausgeschlossen.
  • Breite des Angebots, das nicht nur ein Betätigungsfeld (zum Beispiel die Ausübung einer Sportart) oder eine Altersgruppe (zum Beispiel Kindergruppe) umfasst.
  • Der Verein arbeitet unabhängig von staatlichen Strukturen im In- und Ausland sowie von politischen Parteien.
  • Organisationen, die sich ausschließlich der Religionsausübung widmen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Die Aktivitäten des Vereins müssen über die Tätigkeiten hinausgehen, wie sie üblicherweise von Religionsgemeinschaften erbracht werden (z. B. im Bereich religiöse Erziehung).
  • Tätigkeiten, die Angeboten der Regelstrukturen entsprechen oder diese ersetzen (z. B. Kindergärten, Schulen, Deutschkurse, Nachhilfe, Maßnahmen des AMS), sollen nicht geschaffen werden bzw. können nicht gefördert werden.
  • Die Förderung soll die kontinuierliche Tätigkeit des Vereins unterstützen. Einzelveranstaltungen (z. B. Feste, Tagungen) können nicht gefördert werden.
  • Vereine, die bereits für Jahresprojekte von der Abteilung für Integration und Diversität (MA 17) gefördert werden, sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
  • Die Förderung bezieht sich auf das Kalenderjahr 2023. Projektteile beziehungsweise Kosten, die sich auf das Jahr 2022 oder das Jahr 2024 beziehen, können nicht gefördert werden.
  • Nachhaltigkeit: Ziel der Förderung ist die einmalige Unterstützung von Vereinen, deren Aktivitäten auch nach 2023 ohne weitergehende Förderung der Abteilung für Integration und Diversität realistisch erscheinen.

Die Einreichungen werden von einem Fachbeirat begutachtet, der eine Empfehlung bezüglich einer etwaigen Förderung ausspricht und anhand der Auswahlkriterien nach einer Punktebewertung eine Reihung vornimmt. Diese Reihung bildet die Grundlage für die Gewährung der Förderung im Rahmen des verfügbaren Budget-Rahmens.

Das Projekt muss innerhalb eines Kalenderjahres stattfinden.

Voraussetzungen:

  • Vorliegen eines öffentlichen Interesses der Stadt Wien
  • Bezug zur Stadt Wien aus inhaltlicher, institutioneller und/oder geographischer Sicht

Verfahrensablauf:

  • Der Antrag muss online eingereicht werden.
  • Die Einreichungen werden von der Abteilung Integration und Diversität nach den Förderrichtlinien geprüft.
  • Eine Expert:innengruppe nimmt eine Punktebewertung vor.
  • Die Verständigung sowie jeder weitere Schriftverkehr seitens der Abteilung Integration und Diversität erfolgt an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse.

Die Förderungen erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie sind für Maßnahmen und Vorhaben, die im Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden.

Eingereicht werden kann bis 15. Juni 2023 für den Herbst.

Schwerpunkte