BMKÖS | Bundesministerium für Kunst, Kultur, öff. Dienst u. Sport

Investitionsförderung Kulturinitiativen

Concordiaplatz 2
1010 Wien
Österreich

48.2077, 16.3705

zur Ausschreibung

Das Förderprogramm unterstützt Kunst- und Kultureinrichtungen bei der Wiederaufnahme und Fortführung ihrer kulturellen Aktivitäten nach COVID-19 und trägt zu deren Resilienz und Fortbestand bei.
Gefördert werden Investitionen in bauliche, technische und digitale Infrastruktur. Die nicht rückzahlbaren Zuschüsse ermöglichen technische Modernisierungen sowie Adaptierungen von Veranstaltungsräumen und dienen damit der nachhaltigen Verbesserung des künstlerisch-kulturellen Angebots.

Zielgruppe: Kunst- und Kultureinrichtungen mit Sitz in Österreich und kontinuierlicher Tätigkeit

Gefördert werden: technische Investitionen, z.B. Veranstaltungstechnik; digitale Investitionen, z.B. Apps, Online-Ticketing-Systeme, Webseiten; bauliche Investitionen.

Das Augenmerk gilt folgenden Kriterien seitens der Antrag-stellenden Instanz: Relevanz des Kulturbetriebs für die österreichische Kulturlandschaft, Potenzial zur Verbesserung des künstlerisch-kulturellen Angebots, Potenzial zur Publikumsgewinnung und -bindung, Verbesserung des Covid-19-Schutzes für Künstlerinnen und Künstler sowie Publikum, Beitrag zur wirtschaftlichen Resilienz der Kultureinrichtung.

Förderungsvolumen auf EUR 10 Mio. begrenzt, die Förderhöhe pro Institution beträgt max. EUR 150.000, wobei 1) bei Investitionskosten bis EUR 50.000 max. 75% und 2) bei Investitionskosten ab EUR 50.001 max. 50% der Gesamtkosten gefördert werden. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können nur Nettokosten geltend machen. Vor Antragstellung getätigte Ausgaben werden nicht anerkannt.