Die Arbeiterkammer Oberösterreich schreibt zum 41. Mal den AK-Wissenschaftspreis aus. Dieser wird für wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die 2023 oder 2024 fertig gestellt werden und der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeitnehmer/-innen dienen. Das Preisgeld beträgt insgesamt 10.500 Euro und wird auf drei Preisträger/-innen aufgeteilt. Über die Vergabe und die Höhe des jeweiligen Preisgeldes entscheidet die Jury.
Das Thema für den AK-Wissenschaftspreis 2024 lautet:
DEMOKRATIE IN DER ARBEITSWELT – EIN WEG ZUR FAIREN ARBEIT?
Für gute und gerechte Arbeit braucht es demokratische Strukturen und Prozesse, in denen die Interessen der arbeitenden Menschen ausreichend vertreten sind. Die zunehmende globalisierte Konkurrenz ging aber mit einem stärker werdenden Gewicht der Finanzmärkte einher, wodurch demokratische Prozesse und die Interessen der von Arbeit abhängigen Menschen unter Druck gerieten. Die (inter-)nationale Politik hat diese marktradikalen, neoliberalen Entwicklungen mit Maßnahmen zur „Standortsicherung“ noch verstärkt. Jahrzehntelange hohe Arbeitslosigkeit
hat die Verhandlungsposition der Gewerkschaften geschwächt. Folgt nach der „Babyboomer“-Generation ein durch erhöhten Arbeitskräftebedarf beförderter Wandel des Werts der Arbeit? Passt das demokratische Setting zu einer humanen, gender- und klimagerechten Arbeitswelt?
Teilnahmeberechtigte
Der Wissenschaftspreis richtet sich an Forscher/-innen, die am Beginn ihrer wissenschaftlichen Laufbahn stehen. Für Professoren/-innen an Universitäten/Fachhochschulen ist eine Bewerbung nicht möglich. Im Rahmen von Lehrveranstaltungen durchgeführte wissenschaftliche Arbeiten, Bachelorarbeiten und über Forschungsaufträge finanzierte Arbeiten sind nicht zugelassen. Geförderte Arbeiten dürfen eingereicht werden. Sollte der Preis an eine von der Arbeiterkammer (Länderkammern, Bundesarbeitskammer) bereits geförderte Arbeit vergeben werden, wird der dabei erhaltene
Betrag auf das Preisgeld angerechnet. Die nochmalige Bewerbung einer Preisträgerin/eines Preisträgers sowie die erneute Einreichung ein- und derselben Arbeit sind nicht gestattet. Für Mitarbeiter/-innen von Arbeiterkammern ist eine Beteiligung nicht möglich.