Landesregierung Niederösterreich Abt. Kunst und Kultur

K'24 Kulturpreis Literatur

Landhausplatz 1, Haus 2
3109 St. Pölten
Österreich

48.2013599, 15.6335166

Dotierung

19.000 €
1 x 13.000 €
1 x 6.000 €
zur Ausschreibung

Die Kulturpreise des Landes Niederösterreich werden seit dem Jahr 1960 vergeben und sind im Niederösterreichischen Kulturförderungsgesetz verankert. Pro Sparte werden jeweils zwei Anerkennungspreise zu je € 6.000,00 sowie ein Würdigungspreis zu € 13.000,00 verliehen.

Der Anerkennungspreis dient der Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden, die in ihrem Schaffen bereits fachliche Anerkennung gefunden haben. Einreicher oder Einreicherin kann eine Einzelperson oder auch eine Personengruppe (z.B. Verein) sein.

Der Würdigungspreis dient der Würdigung eines vorliegenden Gesamtwerkes eines Künstlers, einer Künstlerin oder einer Personengruppe von überregionaler Bedeutung.

Die Einreichungen im Bereich Literatur werden in allen Gattungen (Lyrik, Prosa, Drama, Essay) berücksichtigt. Eingereicht werden kann entweder ein bereits veröffentlichtes literarisches Werk (das jedoch nicht im Eigenverlag oder einem Selbstzahlerverlag erschienen sein darf), oder das Manuskript eines noch nicht veröffentlichten Textes. Im Falle eines auszuarbeitenden Prosawerkes oder Dramas ist eine Skizzierung der Idee beizulegen, der Text in folgendem Umfang:

  • Prosa/Drama/Essay: mindestens 30, maximal 45 Seiten der in Arbeit befindlichen Projekte, Formatierung und Schriftgröße ist selbst zu wählen.
  • Lyrik: mindestens 20, maximal 40 Gedichte

Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial zur literarischen Tätigkeit (Rezensionen, Teilnahme an Wettbewerben, etc.), das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.

Schwerpunkte
Literatur
Benefits

Großkirchheim, Österreich

Einreichberechtigte: Herkunft o. Wohnort: Österreich