Die Kulturpreise des Landes Niederösterreich werden seit dem Jahr 1960 vergeben und sind im Niederösterreichischen Kulturförderungsgesetz verankert. Pro Sparte werden jeweils zwei Anerkennungspreise zu je € 6.000,00 sowie ein Würdigungspreis zu € 13.000,00 verliehen.
Der Anerkennungspreis dient der Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden, die in ihrem Schaffen bereits fachliche Anerkennung gefunden haben. Einreicher oder Einreicherin kann eine Einzelperson oder auch eine Personengruppe (z.B. Verein) sein.
Der Würdigungspreis dient der Würdigung eines vorliegenden Gesamtwerkes eines Künstlers, einer Künstlerin oder einer Personengruppe von überregionaler Bedeutung.
Bewerben können sich alle im Bereich Musik künstlerisch tätigen Personen, sowohl Komponisten, Komponistinnen, Interpreten, Interpretinnen als auch Konzertveranstalter und Programmverantwortliche. Kompositionen können als Manuskript oder Druck (Partitur oder Klavierauszug bei Orchesterwerken, Kammermusik oder Chorwerken) eingereicht werden.
Für die Beurteilung der künstlerischen Leistungen im Bereich der Musik, insbesondere die Interpretation als Musiker, Musikerin, Sänger, Sängerin oder Ensemble betreffend, ist eine Beschreibung und eine Dokumentation in Form von CDs, Videos, Programmen, Kritiken etc. vorzulegen.
Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.