Die Kulturpreise des Landes Niederösterreich werden seit dem Jahr 1960 vergeben und sind im Niederösterreichischen Kulturförderungsgesetz verankert. Pro Sparte werden jeweils zwei Anerkennungspreise zu je € 6.000,00 sowie ein Würdigungspreis zu € 13.000,00 verliehen.
Der Anerkennungspreis dient der Förderung von Kunst- und Kulturschaffenden, die in ihrem Schaffen bereits fachliche Anerkennung gefunden haben. Einreicher oder Einreicherin kann eine Einzelperson oder auch eine Personengruppe (z.B. Verein) sein.
Der Würdigungspreis dient der Würdigung eines vorliegenden Gesamtwerkes eines Künstlers, einer Künstlerin oder einer Personengruppe von überregionaler Bedeutung.
Der Niederösterreichische Kulturpreis für Volkskultur und Kulturinitiativen dient der Anerkennung besonderer Verdienste und Leistungen im Bereich der kulturellen Praxis im soziokulturellen Handeln in den Feldern Volkskultur und Kulturinitiativen/kulturelle Regionalisierung.
Die Bewerbung für den Niederösterreichischen Kulturpreis für Volkskultur und Kulturinitiativen erfolgt durch schriftliche Darstellung der auszuzeichnenden Leistungen und Projekte bzw. des auszuzeichnenden Wirkens. Die schriftliche Darstellung ist durch entsprechende Materialien in Form von Publikationen, Tonträgern, Filmen, Datenträgern, Plakaten, Prospekten, Pressemappen u. ä. zu dokumentieren.
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