In Anerkennung herausragender künstlerischer, kultureller und wissenschaftlicher Leistungen vergibt das Land Oberösterreich seit 1974 jährlich Landespreise für Kultur sowie Talentförderungsprämien zur Förderung junger Talente.
Sie gliedern sich in folgende Kategorien und wechseln im 2-Jahres-Rhythmus:
- Architektur und Baukunst
- Bildende Kunst
- Experimentelle und interdisziplinäre Formen künstlerischen Arbeitens
- Film & Video
- Fotografie
- Kultur- und Geisteswissenschaft
- Literatur
- Musik
Die Preise werden 2026 in den folgenden Kategorien vergeben:
- Architektur und Baukunst
- Film & Video
- Fotografie
- Musik
Für den Landespreise für Kultur können sich Personen ab dem 36. Lebensjahr, für die Talentförderungsprämien Personen bis zum 35. Lebensjahr bewerben, bei Nachweis von Kindererziehungszeiten erhöht sich die Altersgrenze bis zum 40. Lebensjahr, pro Kind maximal 3 Jahre, insgesamt können maximal 5 Jahre berücksichtigt werden.
Die bewerbenden Personen müssen aus Oberösterreich stammen oder mindestens vier Jahre einen ständigen Wohnsitz bzw. den Mittelpunkt des Lebensinteresses in Oberösterreich haben oder das künstlerische/wissenschaftliche Werk ist in hervorragender Weise für Oberösterreich bedeutsam.
Personengruppen, die überwiegend aus Oberösterreich stammen, und sich mit einem gemeinsamen Projekt bewerben, sofern die Gruppenmitglieder Miturheber im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 UrhG eines gemeinsamen Werkes sind und sich sämtliche Miturheber dieses gemeinsamen Werkes bewerben.
- Vergabe: jährlich
- Preisgeld: 7.500 Euro (Landespreis) / 5.400 Euro (Talentförderungsprämie)