Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Gesellschaft

Artist Mobility des Landes Burgenland

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Österreich

47.8497884, 16.5298407

zur Ausschreibung

Das Land Burgenland fördert im Zuge des Künstler:innen-Mobilitätsprogrammes „Artist Mobility“ burgenländische Künstler:innen, künstlerische Kleingruppen und Kollektive mit einem Zuschuss für ein Projekt, das außerhalb des Burgenlandes stattfindet. 

Der Mobilitätszuschuss beträgt maximal 500 EUR je Projekt, und kann nur einmal im Kalenderjahr gewährt werden. Für dieses Förderprogramm stehen 10.000 EUR zur Verfügung.

Die Vergabe der Förderung erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der Anträge auf Vorschlag einer unabhängigen Expertenjury.

Antragsberechtigt sind freischaffende Künstler:innen, die ihr Erwerbseinkommen nahezu ausschließlich aus ihrer künstlerischen Tätigkeit bestreiten, sowie Personen in künstlerischer Ausbildung, die im Burgenland aufgewachsen sind, oder ihren Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz im Burgenland haben, sowie künstlerische Kleingruppen und Kollektive (keine Vereine), deren Mitglieder mehrheitlich einen Burgenlandbezug erfüllen.

Das beantragte Projekt darf nicht in jenem Bundesland stattfinden, in dem sich der Hauptwohnsitz/ Nebenwohnsitz der Einreicher:innen befindet.

Im Falle der Gewährung einer Förderung im Rahmen dieses Mobilitätsprogrammes sind keine weiteren Förderungen für das eingereichte Projekt (z.B. Paliano-Stipendium, Auslandsstipendium, Arbeitsstipendium, Großes Kunststipendium, Kulturförderung) zulässig.

Fördertyp
Zuschuss
Schwerpunkte