Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 7 – Bildung, Kultur und Gesellschaft

Auslandsstipendien des Landes Burgenland

Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Österreich

47.8497884, 16.5298407

zur Ausschreibung

Das Land Burgenland gewährt Student:innen, die sich dazu entscheiden, ein Auslandssemester zu absolvieren, ein Stipendium in der Form eines Zuschusses.

Die Höhe des Stipendiums beträgt 600,-- Euro pro Semester. Das Auslandsstipendium darf in Ausnahmefällen und wenn der Auslandaufenthalt mindestens ein Jahr beträgt ein zweites Mal vergeben werden.

Bezugsberechtigt sind Burgenländer:innen

  • unter 26 Jahren (bei Antragstellung)
  • mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. EU-Staatsbürgerschaft bzw. Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthalt-EU
  • die an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule als ordentliche Studierende inskribiert sind
  • den Hauptwohnsitz im Burgenland haben
  • mit positivem Studienerfolg
  • deren Eltern bzw. Elternteil ein Bruttojahreseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen (Bruttojahresgehalt von 89.000,-- bzw. 55.000,-- Euro) haben

Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Mittel erfolgt durch Vorlage eines Studienberichtes über das Auslandssemester bis spätestens 3 Monate nach Ende des Stipendienaufenthalts.

Eine Antragsstellung ist ganzjährig möglich, muss aber mindestens einen Monat vor Beginn des Auslandsaufenthalts erfolgen.