Das Land Burgenland gewährt Student:innen, die sich dazu entscheiden, ein Auslandssemester zu absolvieren, ein Stipendium in der Form eines Zuschusses.
Die Höhe des Stipendiums beträgt 600,-- Euro pro Semester. Das Auslandsstipendium darf in Ausnahmefällen und wenn der Auslandaufenthalt mindestens ein Jahr beträgt ein zweites Mal vergeben werden.
Bezugsberechtigt sind Burgenländer:innen
- unter 26 Jahren (bei Antragstellung)
- mit österreichischer Staatsbürgerschaft bzw. EU-Staatsbürgerschaft bzw. Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthalt-EU
- die an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule als ordentliche Studierende inskribiert sind
- den Hauptwohnsitz im Burgenland haben
- mit positivem Studienerfolg
- deren Eltern bzw. Elternteil ein Bruttojahreseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen (Bruttojahresgehalt von 89.000,-- bzw. 55.000,-- Euro) haben
Der Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Mittel erfolgt durch Vorlage eines Studienberichtes über das Auslandssemester bis spätestens 3 Monate nach Ende des Stipendienaufenthalts.
Eine Antragsstellung ist ganzjährig möglich, muss aber mindestens einen Monat vor Beginn des Auslandsaufenthalts erfolgen.
Wien, Österreich