European Commission

Creative Europe | Verbreitung europäischer literarischer Werke

21 bis rue de Paradis
75010 Paris
Frankreich

48.8750276, 2.3523903

zur Ausschreibung

Die neue Ausschreibung für literarische Übersetzungen („Circulation of European Literary Works“) des EU-Kulturförderprogramms Kreatives Europa KULTUR wurde am 15. Oktober veröffentlicht. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 11. Februar 2025 (17.00 Uhr MEZ). Der Aufruf verfügt über ein Budget von 5 Millionen Euro, mit dem etwa 40 Projekte unterstützt werden sollen. Verlage und Kultureinrichtungen, die im Verlagswesen tätig sind, können eine Kofinanzierung für die Übersetzung, den Druck, den Vertrieb und die Promotion europäischer Literatur beantragen. Ziel der Förderung ist es, die transnationale Verbreitung und Vielfalt europäischer literarischer Werke zu stärken.

Projekte müssen mindestens fünf belletristische Werke (wie Romane, Kurzgeschichten, Theaterstücke, Hörspiele, Lyrik, Comics oder Jugend- und Kinderliteratur) einreichen. Die Werke müssen von Autor:rinnen stammen, die entweder Staatsangehörige eines der am Programm teilnahmeberechtigten Länder sind oder die ihren Wohnsitz in einem dieser Länder haben oder als Teil des literarischen Erbes dieser Länder anerkannt sind. Zurzeit sind 40 Länder am Programm teilnahmeberechtigt: die 27 EU-Mitgliedsstaaten, die EWR Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein sowie Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Ukraine und Tunesien.

Priorität haben Übersetzungen aus weniger verbreiteten Sprachen und aus Ländern, die auf dem Buchmarkt der Zielsprache unterrepräsentiert sind. Ein großer Stellenwert hat die Unterstützung des Berufs des/der literarischen Übersetzer:innen und deren angemessene Entlohnung, faire Arbeitsbedingungen und Sichtbarkeit.

Zusätzlich zu der Mindestzahl übersetzter belletristischer Werke und als Teil der Unterstützung von Kreatives Europa für die Ukraine können Projekte Kosten für Druck, Werbung und Vertrieb von belletristischen Werken in ukrainischer Sprache (ohne Übersetzung) umfassen.

Es werden 60 % der gesamten förderfähigen Kosten übernommen, je nach Größe des Projekts bis maximal 100.000, 200.000 oder 300.000 Euro.

Insbesondere auf folgende Änderungen im Vergleich zum Vorjahr möchten wir hinweisen:

  • Antragstellende Institutionen müssen nicht mehr eine zweijährige juristische Existenz vorweisen.
  • Es gibt einige veränderte Fragestellungen im Application Form Part B, lesen Sie die Fragen sorgfältig und nutzen Sie bitte immer die aktuellen Versionen der Antragsunterlagen.
  • Die Gewichtung der Bewertungskriterien wurde leicht geändert und gewichtet das Kriterium „Qualität von Inhalt und Aktivitäten“ stärker.


 

Fördertyp
Zuschuss
Schwerpunkte
Literatur
Benefits