Sonderförderungsprogramm des Landes Steimark für Tourneen, Wiederaufnahmen und Lesungen. Bei Ansuchen mit einer Förderungshöhe ab 3.500 Euro erfolgt sie ausschließlich nach einer fachlichen Beurteilung durch das Kulturkuratorium, gegebenenfalls nach Vorprüfung durch die zuständigen FachexpertInnen.
Werden von einem Förderungswerber mehrere Anträge zu unterschiedlichen Projekten gleichzeitig gestellt, werden die Antragssummen addiert und die Anträge im Vergabeverfahren entsprechend der Gesamtsumme an beantragten Förderungen behandelt. Es empfiehlt sich daher, möglichst nur einen einzigen Antrag zu stellen.
Landesregierung Steiermark Abt. 9
Tourneen und Lesungen
Landhausgasse 7
8010 Graz
Österreich
47.0692115, 15.4378298
Dotierung
3.500 €
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Steiermark