Musikproduktion Stmk.
Kostenzuschuss für Musikproduktionen (Alben und Tonträger) Gefördert werden insbesondere Aufnahmen von Eigenkompositionen professioneller steirischer Bands, Ensembles und Musiker*innen;
Debutalben steirischer Nachwuchsmusiker*innen.
Die Produktionszusage eines Labels (Verlags) ist erwünscht.
Eine zusätzliche Förderung aus Mitteln der Kultur- und Kunstförderung des Landes Steiermark ist nicht zulässig
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen und begrenzten finanziellen Zuschusses für die Herstellung und Veröffentlichung bis zu einem Höchstbetrag von € 3.500.
Deadline | 2. Oktober 2020 10h Abgelaufen |
Dotierung gesamt | 3.500 € |
Dotierung einzeln |
|
Call Adresse | Landhausgasse 7, 8010 Graz, Österreich |
Einreichberechtigt | Herkunft o. Wohnort: Steiermark |
Weblink | Zur Ausschreibung |
Fördertyp | |
Schwerpunkt |
-
Landesregierung Steiermark Abt. 9
Landhausgasse 7
Graz 8010
Österreich
Teile eine Frage oder Kommentar