Kostenzuschuss für Musikproduktionen (Alben und Tonträger) Gefördert werden insbesondere Aufnahmen von Eigenkompositionen professioneller steirischer Bands, Ensembles und Musiker*innen;
Debutalben steirischer Nachwuchsmusiker*innen.
Die Produktionszusage eines Labels (Verlags) ist erwünscht.
Eine zusätzliche Förderung aus Mitteln der Kultur- und Kunstförderung des Landes Steiermark ist nicht zulässig
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen und begrenzten finanziellen Zuschusses für die Herstellung und Veröffentlichung bis zu einem Höchstbetrag von € 3.500.
Landesregierung Steiermark Abt. 9
Musikproduktion Stmk.
Landhausgasse 7
8010 Graz
Österreich
47.0692115, 15.4378298
Dotierung
3.500 €
Einreichberechtigte:
Herkunft o. Wohnort: Steiermark