Amt der oö. Landesregierung

Musikproduktion

Promenade 37
4021 Linz
Österreich

48.3030985, 14.2826415

zur Ausschreibung

Das Land Oberösterreich fördert Musiker:innen und Musikgruppen.

Anträge können von natürlichen Personen oder einen Vereinen gestellt werden. Pro Förderwerber:in bzw. für jede Musikgruppe kann jährlich maximal eine Förderung vergeben werden.

Die Antragstellung muss vor Beginn des Projektes erfolgen. Nach Fertigstellung des Projekts bzw. der Produktion wird mit 10% der förderbaren Kosten bzw. max. 500 Euro gefördert. Die endgültige Zusage und Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach Abschluss des Projekts und Vorlage entsprechender Belege inkl. Zahlungsbestätigungen mit Valutadatum.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Als Oberösterreichbezug gilt ausschließlich der Hauptwohnsitz bzw. Vereinssitz des Antragstellers
  • Die Produktion muss in einem professionellen, gewerblich angemeldeten Tonstudio erfolgen

Gefördert wird der gesamte Ablauf der Produktion, von der Aufnahme, über Mixing und Mastering, bis zur unmittelbaren Tonträgererstellung und Vervielfältigung. Alle darüber hinaus gehenden Kosten werden nicht gefördert (z.B.: Fahrtkosten, Nächtigung, Verpflegung, Werbung und Merchandise, Kosten für Musikvideos, usw.)

Für die Förderung von Musikproduktionen steht ein begrenztes Budget zur Verfügung. Die Bearbeitung erfolgt nach Reihenfolge des Einlangens.

Es werden nur vollständig ausgefüllte, eigenhändig unterzeichnete Anträge bearbeitet.

Projektförderung

LINZ_sounds 2024

Linz, Österreich

Projektförderung

LINZ_media_arts 2024

Linz, Österreich

Wien, Österreich