Linz Kultur

LINZ_media_arts 2024

Pfarrgasse 7
4041 Linz
Österreich

48.3057276, 14.2877223

zur Ausschreibung

Die Stadt Linz schreibt erstmals das Förderprogramm LINZ_media_arts 2024 zur Förderung von Medienkunst aus, das mit einer Gesamtsumme von Euro 30.000,– ausgestattet ist.

1. INHALTLICHE AUSRICHTUNG

1.1. ZIELSETZUNGEN

Die Stadt Linz als „UNESCO – City of Media Arts“ setzt mit dem Sonderförderprogramm „Linz_media_arts“ ein weiteres starkes Zeichen für die Medienkunst, mit einem Fokus auf die lokale Szene. Die seit 1979 durch die Ars Electronica auf Linz gerichtete Aufmerksamkeit der internationalen Medienkunstszene soll damit insbesondere genutzt werden, um auch die innovative und hochwertige künstlerische Arbeit der heimischen Aktiven ins Rampenlicht zu rücken.

Dabei soll folgenden Aspekten künstlerischer Aktivitäten und Produkte besonderes Augenmerk gewidmet werden:

  • Nachhaltige Förderung von Linzer Kunstschaffenden im Bereich Medienkunst
  • Unterstützung von Linzer Kunstschaffenden bei der Umsetzung von Medienkunstprojekten
  • Sichtbarmachung der lokalen Szene durch Projekte im In- und Ausland
  • Klare Positionierung von Linz als Medienkunststadt im Sinne der UNESCO City of Media Arts

Der Realisierungszeitraum ist mit Ende 2025 befristet.

1.2. ZIELGRUPPEN

Grundsätzlich werden nur Künstler*innen und Künstler*innenkollektive mit eindeutigem Linz-Bezug gefördert.

Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn Künstler*innen ihren Hauptwohnsitz in Linz haben oder Linz als dauerhafte Stätte ihrer kreativen Arbeit und künstlerischen Produktion oder Präsentation gewählt haben. Der Linz-Bezug ist auch aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, Künstler*innenvereinigung oder Kulturinitiative ableitbar, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Kulturentwicklungsplans (KEP) beizutragen imstande ist.

2. AUSWAHLPROZESS 

2.1. JURIERUNG

Die Jury setzt sich aus unabhängigen Expert*innen zusammen.
Die Zusammensetzung der Jury ist ab März 2024 unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Auswahlprozesses wird die Jury eine Reihung der positiv bewerteten „LINZ_media_arts“-Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden alle Bewerber*innen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

Jurymitglieder | Stadt Linz

2.2. BEWERTUNGSKRITERIEN

Die Expert*innenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:

➝ Innovatives Potenzial

➝ Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit

➝ Nachhaltige Wirkung und überregionale Relevanz im Bereich Medienkunst

2.3. FÖRDERSUMME

Mit der Gesamtsumme von € 30.000,- sollen mehrere eingereichte Vorhaben gefördert werden. Dabei kann die Fördersumme unterschiedlich verteilt werden.

3. BEWERBUNG 

3.1. BEWERBUNGSUNTERLAGEN

Eine Einreichung muss folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

1) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen

2) Projektbeschreibung mit Darstellung des innovativen Ansatzes (max. 10 Seiten)

3) Detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung

4) Eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten der einreichenden Personen (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evt. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)

5) Einen detaillierten Finanzplan

6) Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 500 Zeichen)

Wünschenswerte Information:

7) Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei? Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?

Pro Einreicher*in kann grundsätzlich nur ein Vorschlag berücksichtigt werden.

Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur keine Haftung. Ist es Wunsch der*des Bewerbers*in, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Vinyl, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in siebenfacher Ausfertigung notwendig.

3.2. BEWERBUNGSFRIST

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 29. April 2024 (Datum des Poststempels bzw. Emails) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden:

3.3. EINREICHSTELLE

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur
Kennwort „LINZ_media_arts“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz
Email: lkf.kb@mag.linz.at

Eine Einreichung ist auf postalischem, elektronischem (Beilagen max. 5 MB oder via wetransfer) oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

Information: Sollten Sie weitere Fragen zur Ausschreibung haben, stehen Ihnen Herr Mag. Markus Reindl (0732-7070-1945) und Frau Gudrun Kaltenböck (0732-7070-1936) gerne beratend zur Verfügung.

Benefits

Projektförderung

LINZ_sounds 2024

Linz, Österreich

Wien, Österreich

Wien, Österreich