Eine Gesellschaft, die nicht mehr dazu in der Lage ist, die sie umgebenden Systeme zu deuten und zu verstehen, erleidet eine Art Schockzustand, der stetig wachsende Teile der Gesellschaft in konservative und restriktive Muster flüchten lässt. Misogynie als machtstabilisierende Praxis ist eines von vielen Symptomen volatiler Zeiten. Das Gefühl eines Kontrollverlusts, inszeniert als gescheiterte Männlichkeit, trägt autoritäre Einstellungen immer stärker in den gesellschaftlichen Mainstream.
Die Künstler*innen Vereinigung Tirol widmet sich in ihrem Jahresprogramm 2027 Thresholds Ausstellungen und künstlerischen Positionen, die Gegenmodelle oder gegenkulturelle Dynamiken zu diesem konservativen, antimodernen und autoritären Backlash aufzeigen und alternative Strategien erproben.
Die Jury wählt für das Jahresprogramm 2027 bis zu fünf Ausstellungen aus den Einreichungen aus. Der Ausstellungszeitraum ist von Jänner 2027 bis Jänner 2028. Die durchschnittliche Ausstellungsdauer liegt bei 9-13 Wochen.
Ausstellungsorte
Der Kunstpavillon liegt wenige Gehminuten vom Innsbrucker Stadtzentrum entfernt, im so genannten „Kleinen Hofgarten“. Das Haus wurde 1842 als Sommerhaus des Landesgouverneurs erbaut und 1950 zu einer Oberlichtgalerie adaptiert. Der Raum hat ca. 175 m2.
Die Neue Galerie umfasst 95m2 Ausstellungsfläche und befindet sich im Erdgeschoß der Hofburg am Eingang der Innsbrucker Altstadt. Die historischen Gewölbe wurden 2011 generalsaniert. Die Räume sind im Gegensatz zum Kunstpavillon für Projektionen einfach abzudunkeln.
Zusätzliches Bildmaterial und Grundrisse zum Download finden Sie auf unserer Homepage: www.kuveti.at/verein/raeume-und-plaene/
Technik & Materialien
Technik und Materialien aus dem Depot der beiden Ausstellungshäuser stehen nach Rücksprache kostenfrei zur Verfügung. Auf- und Abbau werden vom technischen Team vor Ort unterstützt. Die Technikliste wird auf Anfrage via office@kuveti.at zur Verfügung gestellt.
Budget
Das Produktionsbudget pro eingereichtem Projekt beträgt max. EUR 3.500,- für den Kunstpavillon und EUR 3.000,- für die Neue Galerie. Dies beinhaltet anfallende Produktionskosten für die Neuproduktion von künstlerischen Arbeiten, Ausstellungsarchitektur und Raumwiederherstellung, Leihgebühren, Technik sowie Material-, Reise-, Unterbringungs- und Transportkosten.
Folgende Kosten werden von der Institution übernommen und sind nicht Teil des Produktionsbudgets: Druckkosten (Flyer, Poster, Ausstellungsbroschüre, …); Übersetzungskosten, Aufbauteam, Marketing, Bewerbung und Öffentlichkeitsarbeit, Versicherungen etc.
Zusätzliche budgetäre Mittel müssen in einem ausgewogenen und realistischen Verhältnis zum von der Künstler*innen Vereinigung Tirol bereitgestellten Produktionsbudget stehen. Nähere Informationen hierzu in unseren FAQs.
Honorare
Zusätzlich zum Produktionsbudget werden auch Kosten für Honorare von der Künstler*innen Vereinigung Tirol übernommen. Hierfür steht ein Maximalbetrag von EUR 2.000,- (inkl. USt.) pro Ausstellung zur Verfügung. Bitte weisen Sie diese in der Kalkulation gesondert aus. Für die Berechnung der Honorare empfehlen wir den Leitfaden und Honorarspiegel für faire Bezahlung in der bildenden Kunst: https://www.kuveti.at/kulturpolitik-paytheartistnow/
Für das begleitende Künstler*innengespräch steht ein Honorar in der Höhe von 250 EUR zur Verfügung.