Koproduktionen RUHR.2010
Künstler*innen aus dem Ruhrgebiet sowie aus den Mitgliedstaaten der EU, die gemeinsam an einer Koproduktion arbeiten, können eine gemeinsame Bewerbung einreichen. Die Förderung richtet sich an Künstler*innen aller Sparten.
Gefördert werden Produktionskosten in Höhe von max. 9.000 € pro Koproduktion sowie ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.500€ pro Künstler*in oder Künstlerkollektiv; Reisekosten in Höhe von bis zu 1.000€ für regionale Künstler*innen und bis zu 2.000€ für Künstler*innen aus der EU. Der Produktionsort muss im Ruhrgebiet (bestmöglich in einem Kreativ.Quartier) sein. Die Residenz kann minimal drei bis maximal fünf Monate dauern und soll im Zeitraum zwischen dem 1. November 2020 und dem 24. März 2021 stattfinden.
Preisgeld im Gesamtwert von 20.000 € am Ende der Residenzen
Bei den Koproduktionen kann es sich beispielsweise um eine Werkerstellung bzw. -produktion, eine künstlerische Forschungsarbeit, die Erstellung von Konzepten und daran angelehnte Prototypen, performative Produktionen oder szenographische Installationen sowie Ausstellungen handeln.
Deadline | 30. Juni 2020 Abgelaufen |
Dotierung gesamt | 18.000 € |
Dotierung einzeln | 18.000 € |
Call Adresse | Emil-Moog-Platz 7, 44137 Dortmund, Deutschland |
Einreichberechtigt | Herkunft/Wohnort: EU |
Benefits | |
Weblink | Zur Ausschreibung |
Fördertyp | |
Schwerpunkt |
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ecce GmbH
Emil-Moog-Platz 7
Dortmund 44137
Deutschland
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